Wer nimmt teil?

Regelmäßig eingeladen werden die leistungsberechtigte Person, ihre Vertrauenspersonen und bereits involvierte Leistungserbringende (aktuell oder ehemals), Mitarbeitende des sozialpsychiatrischen Dienstes, des Teilhabefachdienstes, der Psychiatriekoordination und Mitarbeitende der pflichtversorgenden Kliniken. 

 

Zusätzlich werden Vertreter:innen von Leistungserbringenden aus der psychosozialen Versorgungslandschaft ohne Bezug zu dem Fall eingeladen, die in ihrer Organisations-struktur Entscheidungsbefugnisse inne haben und über fachliche Expertise für den jeweiligen Fall verfügen. 

Die Auswahl der Teilnehmenden soll eine multiperspektivische Sicht auf den Fall eröffnen.